Ca. 1,9 Millionen Menschen in Deutschland sind Beamte! Es besteht Handlungsbedarf! Als dienstunfähig gilt, wer aufgrund seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen seinen Dienst nicht mehr ausführen kann. Das gilt auch, wer innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst mehr ausführen kann. Alle Beamten im Vollzugsdienst (Polizei, Bundespolizei, Zoll), beim Bund (Berufs-/Zeitsoldat) und bei der Berufsfeuerwehr müssen jeweils auf spezielle Klauseln achten. Um welche Klauseln es sich handelt, erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch.
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Was ist der Unterschied zu einer Berufsunfähigkeit und warum ist bei einem Beamten anders?
Größter Unterschied:
Eine Dienstunfähigkeit kann vorliegen… das heißt aber noch nicht, dass ein Beamter auch gleichzeitig berufsunfähig ist.
Praxisbeispiel Polizist:
Zeigefinger der „Schusshand“ ist bei einem Streifenpolizisten dauerhaft geschädigt.
Folge: Seinen Dienst an der Waffe wird er so nicht mehr voll ausführen können.