Die Traktorversicherung greift nicht nur für Zugmaschinen. Sie gilt auch für Mähdrescher, Raupenschlepper, Schlepper und alle anderen landwirtschaftlichen Maschinen. Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur die Maschine selbst, sondern auch Aufbauten wie Pflug oder Mulcher.
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Analog zu einem Auto kann ein Traktor sowohl mit der Haftpflichtversicherung als auch darüber hinaus mit einer Kaskoversicherung abgedeckt sein. Die Prämie für den Traktor ermittelt sich fast analog zu einer Autoversicherung.
Die Wagniskennziffer unterscheidet zwischen schwarzen und grünen Kennzeichen. Diese beziehen sich jedoch lediglich auf die Besteuerung des Fahrzeugs. Ein Traktor mit schwarzem Kennzeichen gilt als „normales“ Fahrzeug. Dies gilt unabhängig davon, ob er auf einem Feld zum Einsatz kommt oder dazu dient, am Wochenende gemütlich über Land zu fahren.
Grüne Kennzeichen bedeuten, dass der Traktor steuerbefreit ist. Die Voraussetzungen dafür sind in Bezug auf die Landwirtschaft nicht bundeseinheitlich. Als Faustformel gilt, dass der Halter Ländereien von mindestens zwei Hektar bewirtschaftet.
Traktoren, die älter als 30 Jahre sind und nicht mehr gewerblich genutzt werden, sind als Oldtimer versicherbar.