Die Ertragsausfallversicherung ersetzt je nach Versicherer und Tarif, den entgangenen Betriebsgewinn, die Praxis- und Betriebskosten und / oder die Aufwendungen für einen Vertreter, wenn der Firmen- und Praxisinhaber auf Grund von Krankheit, Unfall oder behördlich angeordneter Quarantäne, nicht arbeitsfähig ist oder seinen Betrieb aus vorgenannten Gründen schließen muss.
Krankheiten oder Unfälle treten unabhängig von Alter und Geschlecht ein – was bleibt sind die monatlichen Betriebskosten; wie Finanzierungen, Leasingraten, Miet- und Personalkosten, etc., auch die PRIVATEN.
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Natürlich haben Selbständige in der Regel ein Krankentagegeld- aber reicht das aus um zusätzlich die fixen Betriebskosten mit zufinanzieren? Die Ertragsausfallversicherung infolge von Krankheit, ist neben dem Krankentagegeld eine weitere Existenzielle Absicherung – besonders für Neugründer.