Cyberversicherung

Jedes Unternehmen und damit jeder Firmenkunde ist durch Cyber-Angriffe gefährdet. Ohne Ausnahme! Selbst kleine und mittelständische Betriebe speichern wichtige Daten in elektronischer Form oder akzeptieren Kreditkartenzahlungen. Schon heute sind Bedrohungen aus dem Internet neben der Betriebsunterbrechung das zweitgrößte Unternehmensrisiko weltweit – Tendenz steigend!

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Datenschutzverletzungen: Durch Virenangriffe kann es zur Freisetzung vertraulicher Kundendaten kommen. Die betroffenen Kunden könnten dann Ansprüche wegen Datenschutzverletzungen gegenüber dem versicherten Unternehmen geltend machen.

Verletzung von Geheimhaltungspflichten: Die Verletzung von Geheimhaltungspflichten durch die versehentliche Veröffentlichung von Unterlagen der Kunden kann den Verlust von Wettbewerbsvorteilen nach sich ziehen.

Rechtswidrige Kommunikation: Durch Mitarbeiter werden Newsletter an den Kunden versandt, obwohl dieser der Werbung widersprochen hat. Die Ansprüche des Kunden sind versichert.

Urheberrechtsverletzungen: Bei der Änderung der Unternehmens-Website verwendet ein Mitarbeiter des Versicherungsnehmers Bilder, für die er keine ausreichende Lizenz besitzt, und verstößt damit gegen das Urheberrecht.

Schäden an den Daten Dritter: Diese sind auch dann versichert, wenn sie durch den dienstlichen Gebrauch privater Geräte der Mitarbeiter entstehen.

Abwehr unberechtigter Ansprüche: Die Abwehr unberechtigter Ansprüche gegen unseren Versicherungsnehmer ist vom Versicherungsschutz abgedeckt.

Schäden an unternehmenseigenen Daten: Durch einen Hackerangriff werden die unternehmenseigenen Daten unbrauchbar. Helvetia kommt für die Wiederherstellung der Daten in den Systemen auf.

Cyberbetrug (arglistige Täuschung von Mitarbeitern): Durch Vortäuschen einer falschen Identität weist ein Hacker einen Mitarbeiter des versicherten Unternehmens an, einen fünfstelligen Betrag sofort auf ein externes Konto zu überweisen. Helvetia ersetzt hierbei den Vermögensschaden, der durch die betrügerische Zahlung entstanden ist.

Phreaking: Durch einen Hackerangriff wird die Telefonanlage eines Unternehmens so manipuliert, dass teure Auslandsanrufe getätigt werden. Helvetia ersetzt den Vermögensschaden, der aufgrund der manipulierten Telefonanlage entstanden ist.

Mehrkosten: Durch einen Hackerangriff wird die IT eines Betriebes lahmgelegt. Um den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten zu können, bedient sich der Betrieb eines externen Dienstleisters. Helvetia kommt für die hierdurch entstehenden Mehrkosten auf.

Kosten für Krisenkommunikation und PR-Maßnahmen: In einem Restaurant werden die Kreditkarten der Kunden durch Dritte ausgelesen. Helvetia ersetzt die dafür notwendigen Aufwendungen für juristische Beratung, externe Kommunikation, Pressearbeit und notwendige Anzeigenschaltungen.

Kosten für Kreditüberwachungsdienstleistungen: Vor allem Hotels und Restaurants stehen aufgrund ihrer vielen Kundendaten im Visier der Hacker. Von einem Angriff auf die Kassensysteme der Betriebe können auch die zur Zahlung eingesetzten Kreditkarten der Kunden betroffen sein. Dies kann hohe Kosten für Kreditüberwachungsdienstleistungen und Vertragsstrafen nach sich ziehen

Kosten für Schadenermittlung: Stellt ein Unternehmen fest, dass es einem Cyber-Angriff zum Opfer gefallen ist, drohen ihm hohe Kosten für die Beauftragung eines IT-Dienstleisters zwecks Schadenermittlung und -behebung.

Identifizierungs- und Benachrichtigungskosten: Nach einer Datenschutzverletzung sind die betroffenen Personen zu identifizieren und zu benachrichtigen.

Schäden durch Betriebsunterbrechung: Durch einen Hackerangriff kann die gesamte IT eines Betriebs zum Erliegen kommen. Im schlimmsten Fall muss der Geschäftsbetrieb bis zum Zeitpunkt der Wiederherstellung stillgelegt werden. Dann kommt Helvetia für die laufenden Fixkosten und die entgangenen Gewinne des Unternehmens auf.

Schäden durch Ertragsausfall (optional): Durch einen Hackerangriff kann die gesamte IT eines Betriebes zum Erliegen kommen. Im schlimmsten Fall muss der Geschäftsbetrieb bis zum Zeitpunkt der Wiederherstellung stillgelegt werden. Dann kommt Helvetia für die laufenden Fixkosten und die entgangenen Gewinne des Unternehmens auf.

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